
Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und für das Studium sind durch das Gesetz (§ 13 BAföG) pauschal festgelegt. Mit der Unterkunftspauschale beträgt der monatliche Bedarfssatz für Studierende für alle Bewilligungszeiträume die ab Oktober 2010 beginnen, ebenso für bereits laufende Bewilligungszeiträume ab Oktober 2010
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen bedarfserhöhende Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden:
Versicherungszuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 62 € und 11 €. Der Anspruch besteht nur für Studierende, die selbst beitragspflichtig kranken- bzw. pflegeversichert sind.
Der BAföG-Höchstsatz steigt ab Oktober 2010 auf maximal 670 €.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einkommens- und Vermögensanrechnung!