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Bildungskredit

Eine Ausbildung oder ein Studium ist nicht nur zeitaufwendig sondern auch kostenintensiv. Was tun, wenn das BAföG oder die Familienunterstützung nicht ausreicht? Der Bildungskredit kann eine hilfreiche Alternative sein, wenn die Kosten zu hoch sein sollten oder der Abschluss der Ausbildung oder des Studiums in Gefahr sind.

 

1. Was ist der Bildungskredit?

    • Monatliche Auszahlungen von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
    • Momentaner Zinssatz: 2,13 % Effektivzinssatz (Stand 10/10)
    • Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihrer Eltern
    • Es sind keine Sicherheiten erforderlich
    • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten (wie BAföG) möglich
    • Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
    • Keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
    • Förderung auch von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
    • Förderung auch von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten

 

2. Wer wird gefördert?

    • Volljährige Schüler und Schülerinnen in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden
    • Studenten, die die Zwischen- oder Vorprüfung bestanden haben
    • Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
    • Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
    • Teilnehmer eines  in- der ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird

Ausländische Studenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls gefördert werden, wenn:

    • ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist,
    • Sie Kind einer/es Deutschen sind,
    • Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
    • oder Sie zu einer bestimmte Personengruppe gehören

3. Wie wird gefördert?

 

Bis zu 24 Monatsraten können innerhalb eines Ausbildungsabschnitts bewilligt werden, d. h. maximal  7.200 Euro. Bei einem entsprechenden Bedarf, z. B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann – neben der monatlichen Zahlung – bis zur Höhe von 3.600 Euro ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.

 

 

4. Antragsstellung?

 

Die Beratung sowie Antragsstellung erfolgen über das Bundesverwaltungsamt in Köln. Auf dem Postwege an:

           

            Bundesverwaltungsamt,

            Abteilung IV Bildungskredit,

            50728 Köln

 

Oder online – hier finden Sie das Antragsformular

Der Bewilligungsbescheid wird dann durch die Unterschrift des Kreditnehmers angenommen. Die notwendigen Unterschriftsbestätigungen können beim BAföG-Amt oder beim Service Center vorgenommen werden.Die KfW-Förderbank ist für die Darlehensvergabe zuständig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Kredit. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

FAQ zum Bildungskredit

 

5. Rückzahlung und Kündigung

  • Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung
  • Monatliche Ratenzahlung in Höhe von 120 Euro
  • Außerplanmäßige Rückzahlungen sind jederzeit und kostenfrei möglich
  • Jederzeit zum Ende eines Monats kündbar

 

Weitere Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie hier.

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