
Eine Ausbildung oder ein Studium ist nicht nur zeitaufwendig sondern auch kostenintensiv. Was tun, wenn das BAföG oder die Familienunterstützung nicht ausreicht? Der Bildungskredit kann eine hilfreiche Alternative sein, wenn die Kosten zu hoch sein sollten oder der Abschluss der Ausbildung oder des Studiums in Gefahr sind.
Ausländische Studenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls gefördert werden, wenn:
Bis zu 24 Monatsraten können innerhalb eines Ausbildungsabschnitts bewilligt werden, d. h. maximal 7.200 Euro. Bei einem entsprechenden Bedarf, z. B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann – neben der monatlichen Zahlung – bis zur Höhe von 3.600 Euro ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.
Die Beratung sowie Antragsstellung erfolgen über das Bundesverwaltungsamt in Köln. Auf dem Postwege an:
Bundesverwaltungsamt,
Abteilung IV Bildungskredit,
50728 Köln
Oder online – hier finden Sie das Antragsformular
Der Bewilligungsbescheid wird dann durch die Unterschrift des Kreditnehmers angenommen. Die notwendigen Unterschriftsbestätigungen können beim BAföG-Amt oder beim Service Center vorgenommen werden.Die KfW-Förderbank ist für die Darlehensvergabe zuständig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Kredit. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
FAQ zum Bildungskredit
Weitere Informationen zum Bildungskredit erhalten Sie hier.
Achtung!!
Infos zum 23. BAföG-Änderungsgesetz