

In Härtefällen und zum Studienabschluss vergibt Seezeit zinslose Darlehen für bedürftige Studierende.
Die Darlehenshöhe ist beschränkt bis maximal 2.000,- €. Voraussetzung ist, dass die Studierenden an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks immatrikuliert sind und grundsätzlich 2 geeignete Bürgen gestellt werden. Diese müssen angestellt sein sowie ein regelmäßiges Einkommen in der BRD nachweisen.
Information und Anträge sind bei der Sozialberatung erhältlich:
Richtlinien für ein Darlehen aus dem Härtefonds vom Deutschen Studentwerk
Richtlinien für ein Darlehen aus dem Richtlinien Seezeit Härtefonds