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Härtefonds von Seezeit

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In Härtefällen und zum Studienabschluss vergibt Seezeit zinslose Darlehen für bedürftige Studierende.

Die Darlehenshöhe ist beschränkt bis maximal 2.000,- €. Voraussetzung ist, dass die Studierenden an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks immatrikuliert sind und grundsätzlich 2 geeignete Bürgen gestellt werden. Diese müssen angestellt sein sowie ein regelmäßiges Einkommen in der BRD nachweisen.


Information und Anträge sind bei der Sozialberatung erhältlich:

Richtlinien für ein Darlehen aus dem Härtefonds vom Deutschen Studentwerk
Richtlinien für ein Darlehen aus dem Richtlinien Seezeit Härtefonds

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!!!Achtung!!!
Am 18.05.2012 bleibt das Amt für Ausbildungsförderung für den Publikumsverkehr geschlossen.



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BAföG-Datenabgleich für die Jahre 2007 bis 2009




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