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Jugendhilfe

Eltern haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung bei der Kindererziehung durch die Jugendämter. Neben der Beratung schließt es auch finanzielle Unterstützung in der Tagespflege (Kinderkrippe, Tagesmutter, Kindergarten, Hort, Pädagogischer Mittagstisch) mit ein. Anträge auf eine (Teil-)Übernahme des Elternbeitrags für Kinder in Tageseinrichtungen sind beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Zuschüsse werden ab Antragsmonat bezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei 20% über dem Regelsatz des ALG II.

Antragstellung: Mitzubringen sind Verdienstbescheinigung über 12 Monate, Mietvertrag, Nachweis über finanzielle Belastungen, Bestätigung der Tageseinrichtung, BAföG-Bescheid oder sonstige Einkunftsbescheide. 

Die Jugendhilfe gilt auch für ausländische Eltern, wenn eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besteht. Die Übernahme von Kinderbetreuungskosten ist keine Sozialhilfeleistung und ist ausländerrechltich unbeachtlich. Der Lebensunterhalt muss aber unabhängig von dieser Hilfe gesichert sein und orientiert sich am BAföG Höchstsatz. Der aktuelle Betrag für ein Sperrkonto liegt derzeit bei 659 €/Monat.

Sozial- und Jugendamt Konstanz
Benediktinerplatz 2
78467 Konstanz
Informations- u. Servicestelle
Tel 07531/ 900403 oder 900406
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr ; Mo, Di, Do 14-16 Uhr und Mi 14-17 Uhr

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!!!Achtung!!!
Am 18.05.2012 bleibt das Amt für Ausbildungsförderung für den Publikumsverkehr geschlossen.



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BAföG-Datenabgleich für die Jahre 2007 bis 2009




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