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Unterhalt

Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Hierbei werden eheliche und miteheliche Kinder gleich gestellt. Die Höhe der Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist einkommensabhängig.

Zum Thema Unterhalt während der Ausbildung wird auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks Information gegeben. Als ein Orientierungswert für ein volljähriges studierendes Kind, das nicht bei seinen Eltern wohnt, gilt ein Regelbedarf in Höhe von 640 Euro/mtl. (ohne evtl. eigenen Krankenversicherungsbeitrag des Studierenden und ohne Studiengebühren).

Falls die Eltern nicht zahlen wollen oder können...
dann kann ein Vorausleistungsantrag gemäß § 36 BAföG beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Das Amt kann dann nach Einschätzung der Erfolgsaussichten eine Klage gegen den/die Unterhaltspflichtigen in Erwägung ziehen. Zu diesem Thema gibt es eine umfassendere Darstellung

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!!!Achtung!!!
Am 18.05.2012 bleibt das Amt für Ausbildungsförderung für den Publikumsverkehr geschlossen.



Aktuelles
BAföG-Datenabgleich für die Jahre 2007 bis 2009




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