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KfW-Studienkredit

Reicht das BAföG oder das Familienvermögen zur Finanzierung der Lebensunterhaltungskosten nicht aus? Sie möchten Ihr Studium lieber zügig beenden, als es durch einen zeitaufwendigen Nebenjob in die Länge zu ziehen? Dann kann der KfW-Studienkredit eine Alternative darstellen.


Beratung und Antragsannahme

in Konstanz:
Seezeit Service Center im Eingangsbereich der Universität Konstanz (Ebene A5) 
 

in Weingarten:
2 x im Jahr in der Kinderkrippe Villa Kunterbunt, St. Longinusstrasse 1,
88250 Weingarten. Nächster Termin: Anfang April 2012


Telefonische Beratung zu den Service Center Öffnungszeiten 
 

1. Was ist der KfW-Studienkredit?

  • monatliche Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro
  • aktueller Zinssatz: 3,47 % nominal bzw. 4,29 % effektiv (Stand 10/2011),
    garantierter Darlehenhöchstzinssatz 8,45 % (Stand 10/2011) für einen Zeitraum von 15 Jahren
  • die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihrer Eltern
  • es sind keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlung beginnt 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende
  • Rückzahlungsdauer maximal 25 Jahre
  • außerplanmäßige Tilgungen in allen Kreditphasen möglich und kostenfrei
  • eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten wie BAföG oder Bildungskredit ist möglich

Auf den Seiten der KfW-Förderbank können Sie sich eingehend über die Konditionen und Förderbedingungen des Studienkredits informieren. Zudem können Sie sich dort hilfreicher Tools zur Berechnung des monatlichen Finanzbedarfs bedienen, sowie mit dem Tilgungsrechner die Schuldensumme berechnen, um Ihnen die wichtige Entscheidung einer Kreditaufnahme einfacher zu gestalten. Eine persönliche Beratung geben Ihnen gerne die Mitarbeiter des Seezeit Service Centers.
 

2. Wer wird gefördert?

Volljährige Studierende, die:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  • höchstens im 10. Fachsemester sind 
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • Familienangehörige/r von deutschen Staatsbürger oder
  • sogenannte Bildungsinländer/in sind
  • Auch EU-Bürger oder Familienangehörige eines Unionsbürger können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein
     

3. Wie lange kann ich den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen?

Der Studienkredit wird in der Regel bis zum Ende des 10. Fachsemesters gewährt. Maximal vier zusätzliche Fachsemester können gefördert werden, wenn ein Verlängerungsantrag im 10. Fachsemester gestellt wird und eine Bescheinigung von der Hochschule vorgelegt wird, dass der/die Studierende innerhalb von vier weiteren Semestern voraussichtlich den Hochschulabschluss erreichen wird.
 

4. Wie stelle ich einen Antrag?

Den Kreditantrag für einen KfW-Studienkredit können Sie online ausfüllen. Vereinbaren Sie bitte zum Vertragsabschluss per E-Mail einen Termin mit Frau Marlies Piper (marlies.piper@seezeit.com), oder kommen Sie im Service Center vorbei. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • den ausgedruckten Kreditantrag
  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Immatrikulationsbescheinigung
  • Ihre EC-Karte
  • Studierende mit bereits fortgeschrittenem Studium bringen bitte einen Leistungsnachweis 
    (Vordiplom, Nachweis über bestandene Zwischenpüfung, o.ä.) mit

Bei Frau Piper oder im Service Center wird die Legitimationsprüfung durchgeführt und an der Antrag die KfW-Förderbank weitergeleitet.


5. Muss ich während der Vertragslaufzeit Nachweise vorlegen?

Studierende müssen bei einem Vertriebspartner (z.B. Service Center) immer bis spätestens 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres Ihre Immatrikulation nachweisen. Dazu muss ein Nachweisprotokoll, sowie eine aktuelle Semesterbescheinigung und der Personalausweis vorlegt werden.

Nach fünf Fachsemestern bei Fachhochschul- und Bachelor-Studiengängen bzw. sechs Fachsemestern bei Universitätsstudiengängen muss gegenüber der KfW-Föderbank ein Leistungsnachweis erbracht werden. 

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