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KfW-Studienkredit

Reicht das BAföG oder das Familienvermögen zur Finanzierung der Lebensunterhaltungskosten nicht aus? Sie möchten Ihr Studium lieber zügig beenden, als es durch einen zeitaufwendigen Nebenjob in die Länge zu ziehen? Dann kann der KfW-Studienkredit eine Alternative darstellen. Tilgungsrechner mit aktuellen Konditionen.


Beratung und Antragsannahme

in Konstanz:
Bitte, vereinbaren Sie einen Termin: Marlies Piper, Sozialberatung  oder   Seezeit Service Center im Eingangsbereich der Universität Konstanz (Ebene A5) 

in Weingarten:
Nach Bedarf zum Semesterbeginn in der Kinderkrippe Villa Kunterbunt, St. Longinusstrasse 1,
88250 Weingarten. Ihren Bedarf teilen Sie bitte mit

Kontakt
Marlies Piper
Sozialberatung@seezeit.com
Tel +49 7531 - 88 7305, Vormittags erreichbar
Sprechzeiten im Seezeit Service Center
Mo + Di 09.30-11.30 Uhr

1. Was ist der KfW-Studienkredit?

  • monatliche Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro
  • aktueller Zinssatz:  4,29 % effektiv (Stand 10/2011),
    garantierter Darlehenhöchstzinssatz 8,45 % (Stand 10/2011) für einen Zeitraum von 15 Jahren
    ab 1. März 2012 ist der Abschluss einer Festzinsvereinbarung über 10 max. Jahre zum Beginn der Tilgungsphase möglich
  • die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihrer Eltern
  • es sind keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlung beginnt 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende
  • Rückzahlungsdauer maximal 25 Jahre
  • außerplanmäßige Tilgungen in allen Kreditphasen möglich und kostenfrei
  • eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten wie BAföG oder Bildungskredit ist möglich

Auf den Seiten der KfW-Förderbank können Sie sich eingehend über die Konditionen und Förderbedingungen des Studienkredits informieren. Zudem können Sie sich dort hilfreicher Tools zur Berechnung des monatlichen Finanzbedarfs bedienen, sowie mit dem Tilgungsrechner die Schuldensumme berechnen, um Ihnen die wichtige Entscheidung einer Kreditaufnahme einfacher zu gestalten. Eine persönliche Beratung geben Ihnen gerne die Mitarbeiter des Seezeit Service Centers.
 

2. Wer wird gefördert?

Volljährige Studierende, die:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  • höchstens im 10. Fachsemester sind 
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • Familienangehörige/r von deutschen Staatsbürger oder
  • sogenannte Bildungsinländer/in sind
  • Auch EU-Bürger oder Familienangehörige eines Unionsbürger können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein
     

3. Wie lange kann ich den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen?

Der Studienkredit wird in der Regel bis zum Ende des 10. Fachsemesters gewährt. Maximal vier zusätzliche Fachsemester können gefördert werden, wenn ein Verlängerungsantrag im 10. Fachsemester gestellt wird und eine Bescheinigung von der Hochschule vorgelegt wird, dass der/die Studierende innerhalb von vier weiteren Semestern voraussichtlich den Hochschulabschluss erreichen wird.
 

4. Wie stelle ich einen Antrag?

Den Kreditantrag für einen KfW-Studienkredit können Sie online ausfüllen. Vereinbaren Sie bitte zum Vertragsabschluss per E-Mail einen Termin mit Frau Marlies Piper . Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 

  • den ausgedruckten Kreditantrag
  • Ihren Personalausweis
  • Ihre ausführlich Immatrikulationsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Beurlaubung vorliegt z.B. die nach § 9 BAföG
  • Ihre EC-Karte
  • Studierende mit bereits fortgeschrittenem Studium bringen bitte einen Leistungsnachweis 
    (Vordiplom, Nachweis über bestandene Zwischenpüfung, o.ä.) mit

Bei Frau Piper oder im Service Center wird die Legitimationsprüfung durchgeführt und an der Antrag die KfW-Förderbank weitergeleitet.


5. Muss ich während der Vertragslaufzeit Nachweise vorlegen?

Studierende müssen bei einem Vertriebspartner (z.B. Service Center) immer bis spätestens 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres Ihre Immatrikulation nachweisen. Dazu muss ein Nachweisprotokoll, der Personalausweis sowie eine aktuelle ausführliche Semesterbescheinigung vorlegt werden. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass kein Urlaubsemester vorliegt!

Nach fünf Fachsemestern bei Fachhochschul- und Bachelor-Studiengängen bzw. sechs Fachsemestern bei Universitätsstudiengängen muss gegenüber der KfW-Föderbank ein Leistungsnachweis erbracht werden. 

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!!!Achtung!!!
Am 18.05.2012 bleibt das Amt für Ausbildungsförderung für den Publikumsverkehr geschlossen.



Aktuelles
BAföG-Datenabgleich für die Jahre 2007 bis 2009




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