
Reicht das BAföG oder das Familienvermögen zur Finanzierung der Lebensunterhaltungskosten nicht aus? Sie möchten Ihr Studium lieber zügig beenden, als es durch einen zeitaufwendigen Nebenjob in die Länge zu ziehen? Dann kann der KfW-Studienkredit eine Alternative darstellen.
in Konstanz:
Seezeit Service Center im Eingangsbereich der Universität Konstanz (Ebene A5)
in Weingarten:
2 x im Jahr in der Kinderkrippe Villa Kunterbunt, St. Longinusstrasse 1,
88250 Weingarten. Nächster Termin: Anfang April 2012
Telefonische Beratung zu den Service Center Öffnungszeiten
Auf den Seiten der KfW-Förderbank können Sie sich eingehend über die Konditionen und Förderbedingungen des Studienkredits informieren. Zudem können Sie sich dort hilfreicher Tools zur Berechnung des monatlichen Finanzbedarfs bedienen, sowie mit dem Tilgungsrechner die Schuldensumme berechnen, um Ihnen die wichtige Entscheidung einer Kreditaufnahme einfacher zu gestalten. Eine persönliche Beratung geben Ihnen gerne die Mitarbeiter des Seezeit Service Centers.
Volljährige Studierende, die:
Der Studienkredit wird in der Regel bis zum Ende des 10. Fachsemesters gewährt. Maximal vier zusätzliche Fachsemester können gefördert werden, wenn ein Verlängerungsantrag im 10. Fachsemester gestellt wird und eine Bescheinigung von der Hochschule vorgelegt wird, dass der/die Studierende innerhalb von vier weiteren Semestern voraussichtlich den Hochschulabschluss erreichen wird.
Den Kreditantrag für einen KfW-Studienkredit können Sie online ausfüllen. Vereinbaren Sie bitte zum Vertragsabschluss per E-Mail einen Termin mit Frau Marlies Piper (marlies.piper@seezeit.com), oder kommen Sie im Service Center vorbei. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei Frau Piper oder im Service Center wird die Legitimationsprüfung durchgeführt und an der Antrag die KfW-Förderbank weitergeleitet.
Studierende müssen bei einem Vertriebspartner (z.B. Service Center) immer bis spätestens 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres Ihre Immatrikulation nachweisen. Dazu muss ein Nachweisprotokoll, sowie eine aktuelle Semesterbescheinigung und der Personalausweis vorlegt werden.
Nach fünf Fachsemestern bei Fachhochschul- und Bachelor-Studiengängen bzw. sechs Fachsemestern bei Universitätsstudiengängen muss gegenüber der KfW-Föderbank ein Leistungsnachweis erbracht werden.
Achtung!!
Infos zum 23. BAföG-Änderungsgesetz