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11.11.2010
Information zum 23. BAföG-Änderungsgesetz
Das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG sieht zahlreiche Verbesserungen vor, die den Kreis der Förderungsberechtigten erweitern und die Förderungsbeträge erhöhen. Wer bereits gefördert wird, profitiert schon rückwirkend ab 1. Oktober 2010 von der Erhöhung der Bedarfssätze und anderen Verbesserungen. Auszubildende, die durch das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG erst förderungsberechtigt werden, werden nicht rückwirkend förderungsberechtigt, sondern erst ab dem Tag nach der Verkündigung.
Neu ist zum Beispiel Folgendes:
15.10.2010
BAföG-Datenabgleich für die Jahre 2007 bis 2009
Die Ämter für Ausbildungsförderung in Baden-Württemberg werden in den künftigen Monaten erneut die Fälle überprüfen, in denen BAföG-Empfänger von der Kapitalertragssteuer freigestellt wurden und dieser Freistellungsbetrag über 100 Euro liegt.
Hierzu sind die Daten von BAföG-Empfängern mit den Daten von Anträgen auf Freistellung von der Kapitalertragssteuer beim Bundesamt für Steuern abgeglichen worden. Das Ergebnis wurde den Ämtern für Ausbildungsförderung mitgeteilt.
Hat der Auszubildende bei der Beantragung von Ausbildungsförderung Angaben zum Vermögen gemacht, werden diese mit den Angaben in den Mitteilungen über die Jahre 2007 bis 2009 verglichen. Die Überprüfung gilt als abgeschlossen, wenn die Vermögensangaben im Antrag mit der Höhe der Zinseinkünfte vereinbar sind.
Zeigen sich Differenzen, wird der BAföG-Empfänger vom Amt für Ausbildungsförderung angeschrieben und aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung sowie alle Vermögensübertragungen in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme und während der Ausbildung vollständig vorzulegen.
Mit dem BAföG-Datenabgleich soll verhindert werden, dass Auszubildende zu Unrecht Ausbildungsförderung beziehen, obwohl sie aufgrund ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse eine Ausbildung selbst finanzieren könnten. Es ist deshalb den Auszubildenden dringend anzuraten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, im Antrag auf Leistungen nach dem BAföG vollständige und richtige Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen zu machen.
Für weitere Informationen steht das Amt für Ausbildungsförderung von Seezeit Studentenwerk Bodensee gerne zur Verfügung.
Info-Telefon: +49 7531 - 88-7265.
Pilotprojekt
Im Rahmen eines Pilotprojektes verbessert das BAföG-Amt die Serviceleistungen:
Studierende, die dem Amt Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Antragsbearbeitung erfolgt ist!
BAföG-Anträge für Studierende der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg
Ab sofort ist Seezeit Studentenwerk Bodensee für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen der Studierenden an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg / Friedrichshafen zuständig.
Die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie unter Kontakte.
Kurzinformation zum 22. BAföG-Änderungsgesetz
Seit Inkrafttreten des 22. BAföG-Änderungsgesetzes zum Januar 2008 können Studierende mit Kindern zusätzlich einen sogenannten Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Der Zuschlag beträgt für das erste Kind 113 € und für jedes weitere Kind 85 €.
Bei bereits laufenden Bewilligungszeiträumen kann dieser Zuschlag bereits rückwirkend ab Dezember 2007 gewährt werden - allerdings nur auf Antrag des Studierenden! Das für die Beantragung erforderliche Formblatt (Vorläufige Anlage 2 zu Formblatt 1) erhalten Sie am schnellsten über diesen Download.
Die Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende sind erweitert worden:
Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, können einen BAföG-Anspruch haben, ohne dass ihre Eltern mehrere Jahre hier erwerbstätig waren. Es werden also mehr ausländische Studierende einen Anspruch auf Förderung haben.
Darüber hinaus kann eine Ausbildung im EU-Ausland bereits ab dem ersten Semester gefördert werden. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ende Oktober 2007 konnte eine Auslandsausbildung innerhalb der Europäischen Union nur nach einem Inlandsstudium von einem Jahr gefördert werden.
Zum Wintersemester 2008/2009 sind - endlich - die Bedarfssätze um 10% und die Freibeträge um 8 % gestiegen. Der BAföG-Höchstsatz liegt dann bei 643 € monatlich! Für alle ab März 2009 beginnenden Bewilligungszeiträume liegt der BAföG-Höchstsatz bei 648 € monatlich!
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