
Bei uns im Service Center: KfW-Studienkredit Seezeit ist Vertriebspartner der KfW Förderbank für den Studienkredit. Unsere Mitarbeiter (servicecenter@seezeit.com ) stehen für Beratung und Fragen gerne zur Verfügung. Hier werden auch die Antragsunterlagen entgegen genommen und an die KfW weitergeleitet. Die Sprechstunden finden im Service Center, im Eingangsbereich der Universität, statt. Für weitere Infos über den Studienkredit besuchen Sie die Seite www.kfw-foerderbank.de. Zu unterscheiden gilt der bereits seit 2001 bestehende Bildungskredit für Studierende.
Internationale Studentenausweise:
Im Service Center erhalten Sie ISIC Ausweise, Dt.-frz.-Ausweise und Jugendherbergsausweise.
Bleibemöglichkeit für ausländische Hochschulabsolventen
Am 10. Dezember 08 veranstaltet Seezeit in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde der Stadt Konstanz eine Wiederholung der Info-Veranstaltung zum Thema: " Aufenthaltserlaubnis für ausländische Hochschulabsolventen zu Suche nach einem Arbeitsplatz oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit "
Ausländische Studierende im Hauptstudium werden über die rechtlichen Regelungen des Zuwanderungsgesetztes informiert. Themenbezogene Fragen werden direkt von der Leitung der Abteilung Ausländerwesen in Konstanz Frau Simone Reischmann und Herrn Rolf Isenmann beantwortet. Veranstaltungsort ist diesmal an der HTWG in Konstanz: 10.12.08 ab 15.45 Uhr , Aula, Gebäude A, 1. Etage
Wegfall der Vorrangprüfung für ausländische Hochschulabsolventen
Absolventen aller Fachrichtungen, die innerhalb eines Jahres einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz finden, können nun seit dem 16. Oktober 07 ohne Vorrangprüfung der Arbeitsagentur für Arbeit eine auf drei Jahre befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese kann verlängert werden. Nach 5 Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Außerdem entfällt die Vorrangprüfung für Elektro- und Maschinenbauingenieure aus den neuen EU-Ländern. Auf Grund der Regelungen im Arbeitgeberüberlassungsgesetz ist eine Beschäftigung von ausländischen Absolventen bei befristeter Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei Zeitarbeitsfirmen nicht möglich.
Einführung der Studiengebühren
Infos zur Einführung der Studiengebühren finden Sie auf der Homepage der Universität Konstanz. Grundsätzlich befreit sind ausländische Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen Hochschulkooperationen an der Uni studieren. Andere Möglichkeiten der Befreiung finden Sie dort zusammengestellt.
Erhöhung der Krankenversicherung:
Seit dem WS 05/06 gelten neue bundesweit einheitliche Beiträge für die Krankenversicherung: Krankenversicherungsbeitrag von 47,53 € und ein monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag von 7,92 € bzw. 9,09 € (für Kinderlose über 23 Jahre).
Studentenjobs:
Es lohnt sich auf der Community- Seite nach Studentjobs zu suchen. Wer sich in eine Liste im Seezeit Service Center eintragen lässt, kann kurzfristige Jobs direkt vermittelt bekommen.
Privatzimmerbörse:
Privaten Wohnraum finden Sie auf der Community- Seite.
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