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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.
 

1. Name der verantwortlichen Stelle

Seezeit – Studentenwerk Bodensee (Anstalt des öffentlichen Rechts)
 

2. Vorstände

Hartmut Igney (Geschäftsführer)
 

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung

Michael Machill
 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Seezeit – Studentenwerk Bodensee
Universitätsstr. 10
78464 Konstanz
 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Als Hochschuldienstleister unterstützen wir die Studierenden in den Bereichen Essen, Wohnen, Finanzierung, Kinderbetreuung und Sozial / Psychotherapeutische Beratung.
 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben verarbeiten wir die folgenden Daten:
  • Als Vermieter von studentischen Wohnplätzen erheben und verarbeiten wir ausschließlich die notwendigen Mieterdaten. 
  • Im Rahmen der Finanzierungshilfen (BAföG, KfW Studentenkredit, Härtefonds) erheben und verarbeiten wir die zur Beantragung/Genehmigung notwendigen Daten.
  • Mitarbeiterdaten werden zum Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen verarbeitet.
  • Im Rahmen der Sozial- und Psychotherapeutischen Beratung unterstützen wir die Studierenden bei vielfältigen gesetzlichen, finanziellen und psychotherapeutischen Fragestellungen. Die anfallenden Daten verwenden wir nach Einwilligung der Betroffenen zur Wahrung Ihrer Interessen.
  • Zum Betrieb der Kindertagesstätten und Krippen zweckmässig anfallende Daten.
  • Über das Internet bieten wir eine Wohnraum- sowie eine Jobbörse an. Nach der Selbstregistrierung nutzen wir nur die Email-Adresse zum Versand von privatem Wohnraum sowie der Angebote von Arbeitgebern.

5. Beschreibung der Personengruppe und der Daten oder Datenkategorien

Studierende, deren Familienangehörige, Mitarbeiter,
sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
 

6. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und internen Abteilungen der Seezeit – Studentenwerk Bodensee zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Frühestens nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
 

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

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