
Studierende die am Studienort eine eigene Wohnung beziehen und ein
„Gerät zum Empfang bereit halten“ müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren
(Tarife) bezahlen. Bei Rechnern, die über eine Internetverbindung verfügen, ist
auch ohne eingebaute TV- oder Radiokarte eine Gebühr fällig. Seit dem 1.1.2007
gelten solche PCs als „neuartige Rundfunkgeräte“ und kosten monatlich 5,52
€.
Rundfunkggebührenbefreiung
Der Antrag für die
Rundfunkgebührenbefreiung wird direkt bei der GEZ gestellt. Infos sowie den
Antrag zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie direkt bei der GEZ . Der Südwestfunk hat um das Antragsverfahren
möglichst einfach zu gestalten eine spezielle Internetseite unter http://befrei-dich.de/ für
Studierende entwickelt. BAföG-Antragsteller ohne Bescheid können vorsorglich
einen Befreiungsantrag zur Wahrung der Frist bei der GEZ stellen.
Ausländische Studierende können diese Befreiung nicht
beantragen, da ihre Aufenthaltserlaubnis nur erteilt wird, wenn der
Unterhalt während dem Aufenthalt gesichert ist und sie keine Sozialleistungen
der BRD in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkgebühren gibt es unter 10 Fragen und 10 Antworten.