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GEZ und Rundfunkgebührenbefreiung

Studierende die am Studienort eine eigene Wohnung beziehen und ein „Gerät zum Empfang bereit halten“ müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren (Tarife) bezahlen. Bei Rechnern, die über eine Internetverbindung verfügen, ist auch ohne eingebaute TV- oder Radiokarte eine Gebühr fällig. Seit dem 1.1.2007 gelten solche PCs als „neuartige Rundfunkgeräte“ und kosten monatlich 5,52 €.

Rundfunkggebührenbefreiung

Der Antrag für die Rundfunkgebührenbefreiung wird direkt bei der GEZ gestellt. Infos sowie den Antrag zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie direkt bei der GEZ  . Der Südwestfunk hat um das Antragsverfahren möglichst einfach zu gestalten eine spezielle Internetseite unter http://befrei-dich.de/ für Studierende entwickelt. BAföG-Antragsteller ohne Bescheid können vorsorglich einen Befreiungsantrag zur Wahrung der Frist bei der GEZ stellen.

Ausländische Studierende können diese Befreiung nicht beantragen, da ihre Aufenthaltserlaubnis nur erteilt wird, wenn der Unterhalt während dem Aufenthalt gesichert ist und sie keine Sozialleistungen der BRD in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Thema Rundfunkgebühren gibt es unter 10 Fragen und 10 Antworten.

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