
Ab 2013 Rundfunkbeitrag statt Rundfunkgebühr
Daher wird ab 2013 von jeder Wohnung geräteunabhängig eine volle Gebühr von 17,98 € monatlich erhoben. Einzelgeräte sind kein Kriterium mehr. Zuständig für die Zahlung sind Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit, die dort gemeldet sind. Alle Single-Haushalte sind zahlungspflichtig. Ab 2013 müssen BewohnerInnen einer WG sich untereinander einigen, wer AnsprechpartnerIn gegenüber der GEZ sein soll und wie der Betrag untereinander aufgeteilt wird. Eine Befreiung wegen z.B. BAföG-Bezug ist weiterhin möglich. Zuständig für den Beitragseinzug ist weiterhin die GEZ, die dann aber "ARD ZDF Deutschlandradio Bürgerservice" heißt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rundfunkbeitrag
Einen Beitragsrechner und Formulare
Informationsflyer_Buergerinnen_und_Buerger
Rundfunkgebührenbefreiung
Befreiungen, die bereits 2012 ausgestellt wurden, werden 2013 übernommen, wenn Sie eine entsprechende Bewilligungsdauer haben. Befreiung ist möglich für BAföG Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen. Aber: Bestimmte Gruppen werden nicht mehr befreit, sondern erhalten nur noch eine Ermäßigung. Betroffen sind z.B. Menschen mit Schwerbehindertenausweis, die keinen Sozialleistungsbescheid vorlegen können.Weitere Informationen zur Befreiung und Ermäßigung
Informationen für Menschen mit Behinderung