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Jobben im Studium

Viele Studierende sind inzwischen auf einem Job neben dem Studium angewiesen. Seezeit ist bei der regionalen Jobsuche über die Jobbörse behilflich.

Auskunft über Einkommensgrenzen, bezüglich der Sozialversicherung während des Studiums, erhalten Sie in im Flyer des Deutschen Studentenwerks. Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter: Tipps für Studenten: Jobben und Studieren .

Zu empfehlen sind die Seiten vom DGB- Jugend über die diversen Arbeitsverhältnisse wie kurzfristige Beschäftigung, Mini-Job, Werkvertrag, Jobben an der Uni sowie der Sozialrechtlichen Situation. Auch für  ausländische Studierende, die in der BRD arbeiten gibt ausführliche Infos.

Beim Jobben sind folgende Einkommensgrenzen zu beachten:
Kindergeld:  Einkommen bei der Erstausbildung wird ab 2012 nicht mehr angerechnet. Bisher galt die Grenze von 8004 €. Danach entfällt die Berechtigung dieser Leistung und muss zurückbezahlt werden (bei BAföG-Bezug zählt der 50%ige Zuschussanteil als Einkommen). Dies gilt nicht bei einem Zweitstudium.
Familienkrankenversicherung: Die Beitragsfreie Familienversicherung entällt ab einem regelmäßigen Gesamteinkommen  über 365 € bzw. 400 €/Monat bei Minijob. Dann geht die studentische Pflichtversicherung vor. Eine Überschreitung ist für maximal 2 Monate möglich.
BAföG: Einkommen ist dem BAföG Amt mitzuteilen. Anrechnungsfrei ist ein Bruttoverdienst von 4800 € im 12monatigen Bewilligungszeitraum durch einen Nebenjob  und freiwillige Praktika. Die Bezahlung für Pflichtpraktika wird zu 100% aufs BAföG angerechnet, weil es sich um eine Vergütung für die Ausbildung handelt und BAfög nur als nachrangige Leistung diesen Zweck erfüllt.

Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag liegt  2011 bei 9004,- € brutto. 1000,- € Webungskostenpauschale sind darin enthalten.

Werbungskosten,: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungskosten,..Wer nachweisen kann, dass mehr als 100,-  € für diesen Zweck verausgabt wurden, sollte dies tun. Das Sammeln von Quittungen und Belegen ist überflüssig wenn dieser Wert nicht erreicht wird, weil das Finanzamt dann automatisch von der Pauschale ausgeht.

Studiumskosten als Sonderausgaben: Sämtliche Studienkosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Darunter fallen alle Gebühren: Studiengebühren, Verwaltungsgebühren, Studentenwerksbeitrag auch Säumnisgebühren der Bibliothek. Darüberhinaus auch Bücher, Materalkostenbeiträge in Seminaren oder Gebühren für Exkursionen... Nachgewiesene Ausbildungskosten werden bis zu einer Höhe von 4000 € pro Jahr berücksichtigt. Dieser Betrag gilt neben der Werbungskostenpauschale. Auch die Aufwendungen für soziale Sicherung (z.B. Krankenversicherung), Steuerberatung (entsprechende Literatur, Programme) oder Spenden fallen unter die Rubrik Sonderausgaben.

Außergewöhnliche Belastungen: Diese fallen an, wenn z.B. viel Geld für Gesundheitsversorgung oder bei Behinderung für Hilfsmittel verausgabt werden. 

Informationen zum Minijob und zum Gleitzonenvertrag
 

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