
Studentenwerksbeitrag
Zur Immatrikulation und bei der Rückmeldung zu jedem neuen Semester bezahlen Sie als Studierende einen Verwaltungspauschalbetrag an Ihre Hochschule (40 €) und einen Studentenwerksbeitrag an Seezeit:
Der Studentenwerksbeitrag wird für die Dienstleistungen von Seezeit erhoben. Ein Teil davon sichert als Solidarbeitrag den verbilligten Abgabepreis des Studi-Tickets durch die jeweiligen Verkehrsbetriebe (siehe Klammern). Für Seezeit ist dieser Betrag ein durchlaufender Posten.
Die restlichen 43 € des Studentenwerksbeitrags sind ein wichtiger Teil bei der Finanzierung der Dienstleistungen von Seezeit. Neben den eigenen Einnahmen und den Landeszuschüssen tragen die Studentenwerksbeiträge dazu bei, dass Stamm- und Wahlessen, Wohnheimzimmer und die Plätze in der von Seezeit betriebenen Kinderbetreuung preislich unterstützt werden können und kostengünstig bleiben. Zudem ermöglicht der Studentenwerksbeitrag kostenlose Beratungsangebote wie Sozialberatung und Psychotherapeutische Beratung und hilft bei der besonderen Unterstützung ausländischer Studierender. Weiterhin ermöglicht er auch den Betrieb zentraler Anlaufstellen wie etwa des Service Centers u.a.m.
Erstattung des Studentenwerkbeitrags
Beurlaubte Studierende und Studierende in praktischen Studiensemester können noch für das SS 2012 einen Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerkbeitrags bei Seezeit stellen, wenn sie nachweislich die Leistungen von Seezeit Studentenwerk Bodensee nicht in Anspruch nehmen können. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte der zweiten Seite (Rückseite) des Antragformulars.
Studierenden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt sind, werden auf Antrag und gegen Nachweis die für Zwecke des öffentlichen Nahverkehrs erhobenen Beitragsanteile zurückerstattet.
Das Antragsformular auf Erstattung des Studentenwerkbeitrags muss bis spätestens 1 Tag vor Semesterbeginn abgegeben werden, auch wenn Sie bis dahin noch nicht alle erforderlichen Nachweise beifügen können! Der Antrag kann im Seezeit Service Center abgegeben werden. Gerne können Sie den Antrag, oder die nachzureichenden Unterlagen auch per E-Mail oder Fax an das Service Center senden.
Antrag für Studierende der Universität Konstanz, der PH Weingarten und der HS Ravensburg-Weingarten:
Antrag für Studierende der HTWG Konstanz:
Exmatrikulationen
Wenn Sie sich spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren, können Sie sich den Studentenwerksbeitrag erstatten lassen. Diese Regelung gilt auch für Studierende, die fristgerecht ihre Einschreibung zurückgenommen haben oder einen Hochschulwechsel vollzogen haben. Studierende der Universität Konstanz, der PH Weingarten und der HS Ravensburg-Weingarten wenden sich bitte an das Studentensekretariat der entsprechenden Hochschule. Studierende der HTWG Konstanz können den Antrag entweder bei Ihrer Hochschule oder beim Service Center stellen. Wenn der Antrag beim Service Center gestellt wird, sind die Exmatrikulationsurkunde bzw. die Rücknahme der Einschreibung und der Zahlungsnachweis beizulegen.
Grundlage für die Entscheidung der Anträge ist die Beitragsordnung von Seezeit Studentenwerk Bodensee.