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Finanzierung - Befreiung

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Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können sich auf Antrag von den Studiengebühren befreien lassen.

Eine zur Studiengebührenbefreiung führende Behinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 % beträgt (Nachweis Schwerbehindertenausweis). Bei einer Behinderung unter 50 % muss eine erhebliche Studienerschwernis von 2-3 Stunden pro Tag nachgewiesen werden (Nachweis Behindertenausweis und Attest oder eidesstattliche Erklärung).

Informationen zu Studiengebühren an der Universität Konstanz

Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung bei der Seezeit-Sozialberatung wahr.
 

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