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Online-Bewerbung

Unter den folgenden Stichworten finden Sie Informationen rund um die Bewerbung, das Vergabeverfahren sowie alles, was Sie über eine Zimmeranmietung bei Seezeit wissen sollten. 

Inhaltsverzeichnis

Informationen zum Bewerbungs- und Belegungsverfahren
• Belegungsverfahren
• Bewerbungsvoraussetzungen
• Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsverfahrens
• Zeitlicher Ablauf des Belegungsverfahrens
 
Informationen zu Vertragskonditionen 
• Vertragslaufzeit 
• Befristete Mietverträge/Kündigungen
• Interimsmieter (speziell für Studierende der DHBW)
• Komplett-Miete
• Kaution
• Müllgebühren
• Verwaltungskostenpauschale (VKP)
• Allg. Mietbedingungen
 
Informationen zum Zimmer
• Keine Besichtigungstermine
• Waschmaschinen und Trockner
• Grundmöblierung
• Ansprechpartner
 
Bewerbung / Anmeldung
• Online-Anmeldeverfahren (Anmelde-Portal)

 
 
Informationen zum Bewerbungs- und Belegungsverfahren 
 
 Belegungsverfahren

Frei werdende Zimmer in allen Wohnanlagen werden grundsätzlich direkt durch die Sachbearbeiter der Abteilung "Studentisches Wohnen" vergeben.
Siehe hierzu auch: Zeitlicher Ablauf der Zimmervergabe

Um am Belegungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich über unsere Online-Bewerbung bewerben und eine Bestätigung zur Aufnahme in unsere Warteliste erhalten haben. (siehe Bewerbungsvoraussetzungen) Dies heißt nicht, dass Sie automatisch ein Zimmer vom Studentenwerk erhalten! Da die Nachfrage vor allem in Konstanz sehr hoch ist, sollten Sie sich unbedingt auch auf dem privaten Wohnungsmarkt umsehen und sich bei Erfolg von unserer Warteliste streichen.

Bitte beachten: Studenten, die bereits einmal in einer unserer Wohnanlagen gewohnt haben und z.B. nach einem Praxissemester wieder zurückkehren möchten, füllen bitte KEINEN neuen Antrag aus, sondern melden sich bitte per E-Mail an studentisches.wohnen@seezeit.com .

Hinweis: in den Wohngemeinschaften wurden früher Vorschlagsmöglichkeiten (auch Vorschlagsrecht genannt) wohlwollend geprüft. Diese Möglichkeit ist inzwischen eingestellt worden, weil die Zimmervergabe an die Bewerberwarteliste gebunden ist und die Zimmer entsprechend konsequent nach Losverfahren zugeteilt werden.


 Bewerbungsvoraussetzungen

Für die Wohnberechtigung müssen folgende Punkte gegeben sein.

Immatrikulation:
Sie müssen bei einer der Hochschulen an den von uns betreuten Studienstandorten eingeschrieben sein bzw. vorhaben, sich an einer dieser Hochschulen einzuschreiben: 
• Universität Konstanz
• HTWG Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Konstanz
• Pädagogische Hochschule Weingarten
• HRW Hochschule Ravensburg-Weingarten
• Duale Hochschule (Berufsakademie) Ravensburg-Friedrichshafen

Die Immatrikulationsbescheinigung benötigen wir erst bei Zustandekommen eines Vertrages (bei Vertragsunterschrift). Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung für ein Wohnanlagen-Zimmer ist noch keine Studienplatz-Bescheinigung oder der Nachweis über eine Studienplatz-Bewerbung vonnöten. Eine Wohnanlagenbewerbung ist unverbindlich und kann jederzeit (solange noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist) zurück genommen werden. Eine kurze Info per Mail an Seezeit genügt hierzu.

Wohnanlagentaugliches Lebensalter:
Die Mehrzahl unserer Bettplätze sind Zimmer in Wohngemeinschaften. Wir sind deshalb darauf bedacht, unter den Bewohnern ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen, was bei zu großen Altersunterschieden zwischen den Bewohner einer Wohngemeinschaft gemäß unserer Erfahrungen schnell zu Problemen führen kann. Sie sollten daher ein adäquates Lebensalter haben. Aus den dargestellten Gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Bewerber ab Vollendung des 30. Lebensjahres nur in Ausnahmefällen aufnehmen können.

 Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsverfahrens:

Bewerbungen können jederzeit abgegeben werden. Pro StudentIn kann nur ein Antrag eingereicht werden. Doppelbewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Auch während dem Semester werden vereinzelt Zimmer vergeben. Ihren Wunsch zum Mietvertragsbeginn, können Sie in unsere Online-Bewerbung frei wählen.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie in regelmäßigen Abständen (ca. alle 4 Wochen) eine automatisch generierte Email aus unserem Bewerber-System, in der abgefragt wird, ob Sie Ihr Interesse und Ihre Nachfrage nach einem Zimmer in unseren Wohnanlagen weiterhin aufrechterhalten wollen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Stichwort Online-Anmeldeverfahren unten auf dieser Seite. 
 
 Zeitlicher Ablauf der Zimmervergabe:

Freie Zimmer zu Semesterbeginn werden per Losverfahren an Bewerber aus unserer Warteliste vergeben. Losverfahren heißt, dass es unabhängig ist, wann Sie sich beworben haben, wie weit Ihr Wohnort von Konstanz entfernt ist oder was Sie studieren. Wir haben dieses Verfahren gewählt um jedem die gleiche Chance zu geben, ein Zimmer vom Studentenwerk zu erhalten. Seih es die weite Entfernung zum Wohnort, Ihre finanzielle Situation oder eine späte Zulassung (= späte Zimmerbewerbung) zum Studium.

• Das Belegungsverfahren zum Wintersemester für Zimmer zum 01.08./01.09./01.10. beginnt in der Regel ab Juli.
• Das Belegungsverfahren zum Sommersemester für Zimmer zum 01.03./01.04. beginnt in der Regel ab Ende Januar.

Die Zimmervergabe läuft meist analog zur Studium-Zulassung für die Hochschulen. Das heißt wir führen Zeitversetzt mehrerer Losverfahren bis zu Semesterbeginn durch.

Für Wohnanlagen-Zimmer in Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen beginnt das Verfahren in der Regel bereits zu einem früheren Zeitpunkt, da für Bewerber auf Studienplätze an der Berufsakademie bereits vorab Zusagen erteilt werden.

Sobald es keine Möglichkeit gibt noch ein Zimmer von Seezeit zu bekommen, erhalten Sie eine Absage per E-Mail zugeschickt.

Wir bitten Sie deshalb von allgemeinen Anfragen bezüglich der Zimmervergabe abzusehen und die Informationen auf unserer Internetseite zu nutzen. Sollte Ihre Frage trotzdem nicht beantwortet sein, stehen Ihnen die zuständigen SachbearbeiterInnen gerne zur Verfügung: Service-Team Studentisches Wohnen


Informationen zu Vertragskonditionen 

 Vertragslaufzeit:

Die Mindestlaufzeit für Mietverträge beträgt ein Semester (ein halbes Jahr) gemäß der Semestereinteilung. Das Vertragsende wäre dann somit zum 30.09. bzw. zum 31.03.

Die Regelwohnzeit beträgt 2-3 Jahre (4-6 Semester). Jeder Mieter hat die Möglichkeit, über die Regelwohnzeit hinaus eine Verlängerung unter Wahrung der vorgegebenen Fristen zu beantragen. Die Bewilligung ist unter anderem abhängig von der Belegungssituation sowie vom zurückliegenden Verhalten des Antragstellers (Mietzahlung, Sauberkeit, Einhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen) und liegt im Ermessen unserer Sachbearbeiter.

 Mietverträge / Kündigungsmöglichkeiten:
Unsere Mietverträge sind immer befristete Verträge.
Eine Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gemäß den Bestimmungen im BGB mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende besteht nicht.

Gemäß unserer Allgemeinen Mietbedingungen können unsere MieterInnen, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen, zu jedem Semesterende (31.03. oder 30.09.) kündigen. Siehe hierzu unsere Allgemeinen. Mietbedingungen

Sollten Sie aus einem wichtigen Grund Ihren Mietvertrag außerhalb unserer Kündigungsfristen beenden wollen, sollten Sie uns ebenfalls eine Kündigung einreichen. Wir prüfen Ihre “Wunschkündigung“ wohlwollend und informieren Sie über unsere Entscheidung per Post.

Nutzen Sie bitte immer unser Kündigungsformular unter http://www.seezeit.com/Wohnen/Formulare/

 Interims-Vermietung (Zwischenvermietung, Überlassung des Wohnraums an Dritte)

Erklärung/ Ablauf
Bei einer Abwesenheit (bis max. 6 Monate) genehmigen wir unseren MieternInnen (Hauptmieter), ihren Wohnraum zwischen zu vermieten. Die Zwischenvermietung wird zur Wohnzeit des Hauptmieters angerechnet. Für die Zwischenvermietung fällt eine Verwaltungskostenpauschale an (siehe Gebührenordnung).

Seezeit übernimmt keine Vermittlung dieser Interimsvermietung. Der Zwischenmieter wird vom Hauptmieter selbst gesucht. Angebote und Gesuche finden sich zumeist auf unserer Online-Zimmerbörse.

Als Zwischenmieter sollten immatrikulierte Konstanzer-Studenten ausgewählt werden. Bei geringer Nachfrage ist es auch möglich angehende Studenten (z.B. für Vorpraktikum) oder Studenten aus einer anderen Hochschule zu benennen.

Beide müssen unser Formular Interims-Mietvertrag ausfüllen und unterschreiben. Reichen Sie das Formular spätestens 4 Wochen vor Beginn der Zwischenvermietung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung ein.
Für die Anmietung eines Zimmers in Zwischenmiete ist eine Online-Bewerbung bei Seezeit notwendig

Bitte beachten Sie, dass wir keine Zwischenmiete zum Ende der Wohnzeit des Hauptmieters genehmigen, solange kein Verlängerungsantrag bei uns vorliegt.

Bei einer längerfristigen Abwesenheit befürworten wir die Kündigung, sodass das Zimmer an einen anderen Bewerber aus unserer Warteliste vergeben werden kann.

• Besonderheit für Studierende der DHBW
Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen, Hauptmieter und Interimsmieter (Zwischenmieter). Man "teilt" sich quasi das Zimmer gemäß der Vorlesungsphasen (A- und B-Phase). Studierende der A- und B-Phase sind gleichberechtigt bei der Vergabe der Zimmer. Die Entscheidung für Haupt- oder Zwischenmiete bleibt in erster Linie jedem Studierenden selbst überlassen.
Beide müssen das Formular Interims-Mietvertrag DHBW ausfüllen und unterschreiben.
Mit diesem speziellen Antrag können Sie für die komplette Zeit (mehrere Phasen) beantragen. Bitte füllen Sie hier auch vorher eine Online-Bewerbung aus.

Wichtig für Hauptmieter und Zwischenmieter!

Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner von Seezeit Studentenwerk Bodensee. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass der Zwischenmieter eine Kaution (maximal 400,00 €) beim Hauptmieter hinterlegt und dies schriftlich festgehalten wird.

Es erfolgt keine Zimmerübergabe/ -abnahme mit unseren Hausverwaltern. Diese führen Sie eigenverantwortlich durch.

 Komplett-Miete:

Die Mieten für die Zimmer in unseren Wohnanlagen umfassen grundsätzlich alle anfallenden Wohnkosten: Kaltmiete, sämtliche Nebenkosten, alle Verbräuche pauschal (Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren).
In den folgenden Wohnanlagen bieten wir die Möglichkeit Internet zu nutzen. Extrakosten hieraus entstehen nicht. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit: Sonnenbühl West, Sonnenbühl Ost, Paradies, Jan-Hus-Haus, Europahaus, Schürmann-Hoster-Weg, Tettnanger-Straße, Lazarettstraße, Fallenbrunnen (siehe Beschreibung der Wohnanlagen).

 Kaution:

Seit August 2008 beträgt die Kaution für Einzelzimmer 400,- EUR und für Doppelzimmer 800,- EUR. Falls Sie schon länger bei uns wohnen und bisher 300,- EUR hinterlegt haben, wird bei der nächsten Verlängerung oder Umzug die Kaution automatisch auf die aktuelle Kaution über die Einzugsermächtigung angepasst.

Die Zahlung der Kaution erfolgt gemäß der Einzugsermächtigung per Bankeinzug zu Beginn des ersten Mietmonats.
Die Auszahlung erfolgt frühestens 1 Monat jedoch spätestens 2 Monate nach Vertragsende (nicht nach Auszugstag!).

 Müllgebühren:

Diese sind wie erwähnt bereits in der Miete enthalten. Erwähnen Sie diesen Aspekt bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, damit Sie keinen gesonderten Müllgebührenbescheid erhalten (siehe Komplett-Miete).

 Verwaltungskostenpauschale (VKP):

Seezeit Studentenwerk Bodensee ist gehalten, für den Abschluss eines Mietvertrages eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von EUR 50,- zu erheben.

 Allgemeine Mietbedingungen und weitere Dokumente:

Erweiterte Informationen zu unseren Vertragskonditionen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Mietbedingungen
Weitere Dokumente wie z.B. das Kündigungs- oder Verlängerungsformular sowie die Gebührenordnung, finden Sie unter Formulare und Downloads
 
Informationen zum Zimmer 

 Keine Besichtigungstermine:

Da die Wohnanlagen in der Regel durchgängig belegt sind, bieten wir keine offiziellen, durch uns organisierten Besichtigungstermine für die einzelnen Wohnanlagen an. Da bei uns laufend Bewerbungen und Anfragen eintreffen, würde eine ständige Nachfrage nach Besichtigungen entstehen, die von uns administrativ nicht mehr zu bewältigen wäre und die wir auch unseren Mietern nicht zumuten möchten.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise: Fahren Sie zu unseren Wohnanlagen und erkunden Sie diese selber. Die Außenanlagen und Allgemeinbereiche sind frei zugänglich. Um einen Eindruck von Innenbereichen zu bekommen, klingeln Sie einfach an einer Wohnung und bitten Sie die dort wohnenden Studierenden um die Möglichkeit einer kurzen Besichtigung. Unter jungen Leuten ist dies viel leichter und unkomplizierter zu handhaben, als wenn wir als Betreiber dort offizielle Besichtigungstermine ansetzen.

 Waschmaschinen und Trockner:

stehen auf allen Wohnanlagen bereit, Nutzung in der Regel gegen Gebühr. In den Wohnanlagen Schürmann-Hoster-Weg, WEST II und Fallenbrunnen müssen Sie die Waschkarten vorher im Seezeit-Shop an der Universität Konstanz oder beim Hausmeister kaufen. In allen anderen Wohnanlagen kann die MensaCard, die Sie an den Hochschulen erhalten, auch als Waschkarte genutzt werden.
Umgekehrt ist der Betrieb eigener Waschmaschinen/Trockner und ähnlicher großer Haushaltsgeräte wie z.B. auch Kühlschränke den MieterInnen nicht gestattet. Ddies auch vor dem Hintergrund der Komplettmiete und der Pauschalen für den Strom- und Wasserverbrauch (siehe Allg. Mietbedingungen).

 Grundmöblierung:

Die möblierten Zimmer in unseren Wohnanlagen sind in der Regel mit einer Basismöblierung (Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl) ausgestattet.
Details zum Zimmer und der Möblierung können Sie auch aus unseren Wohnanlagen-Beschreibungen (Fotogalerien) entnehmen.
Siehe: http://www.seezeit.com/Wohnen/Wohnanlagen/
 

Bewerbung / Anmeldung 

 Online-Bewerbung:

Sollten Sie Interesse an einen Zimmer haben, dann nutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeportal und lesen Sie die oberen Abschnitte Belegungsverfahren sowie Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsverfahrens und der Zimmervergabe.
Auf dem Online-Anmeldeportal können Sie Ihre persönlichen Angaben direkt eintragen. Auch das Hochladen eines Passbildes & Studienbescheinigung ist direkt möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise im Online-Portal, die Sie durch das Verfahren begleiten.
Bewerber die aufgrund einer Gehbehinderung ein spezielles Zimmer benötigen, sollten sich nach Anmeldung persönlich bei unseren Sachbearbeitern aus der Zimmerverwaltung melden.
Sie erhalten nach einer elektronischen Eingangsbestätigung in regelmäßigen Abständen (ca. 4 Wochen) weitere E-Mails mit der Aufforderung, Ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten, sollten Sie weiterhin Interesse an einem Zimmer haben. Wir sind so in der Lage, allen aktiven Wohnungssuchenden, schneller ein verfügbares Zimmer zu vermitteln.

Hier gelangen Sie zum Online-Anmeldeportal.

Bei Problemen mit der Online-Anmeldung, wenden Sie sich bitte per Mail an:
studentisches.wohnen@seezeit.com

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