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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für Studierende
ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe der Einzelbestimmungen
für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung,
wenn der Studierenden oder dem Studierenden die für ihren oder seinen
Lebensunterhalt und ihre oder seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig
(in der Regel von Seiten der Eltern oder des Ehegatten) nicht zur Verfügung
stehen.
Dies klingt jetzt relativ trocken und bürokratisch. Lassen Sie sich aber
dadurch auf keinen Fall abschrecken, sondern stellen Sie auf jeden Fall
einen Antrag (dieser kostet NIX), kommen Sie zu uns in die Sprechstunde
oder rufen Sie uns an.
Sie haben nichts zu verlieren - außer GELD!
Es ist ratsam, auch dann einen (formlosen) Antrag zu stellen, wenn man
nicht sicher ist, ob man überhaupt BAföG erhält. Die Antragstellung ist
mit keinerlei Kosten verbunden. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen
werden. Die Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert.
Nähere Informationen jeweils in
den Sprechstunden.
Ein formloser Antrag liegt hier
als Download bereit.
Amtliche
Formblätter sind direkt im Seezeit Service-Center (im Eingangsbereich der
Universität), bei den Studentensekretariaten der Hochschulen (Ausnahme:
Pädagogische Hochschule Weingarten - hier sind die Anträge nur beim
AStA der PH erhältlich) und im Amt für Ausbildungsförderung oder als
Download über das Bundesministerium für Bildung und Forschung
zu bekommen.
Achtung:
Die Förderung kann nur
ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Zur Fristwahrung genügt auch der
formlose Antrag.
Der Bewilligungszeitraum für die Ausbildungsförderung beträgt in der Regel
ein Jahr. D.h., dass jedes Jahr ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung
gestellt werden muss.
Um zu gewährleisten, dass Sie ohne eine längere Unterbrechung nach dem
Ende des Bewilligungszeitraumes weiterhin Ausbildungsförderung erhalten,
sollten die Weiterförderungsanträge im Wesentlichen vollständig zwei Monate
vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.