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Die pauschalierten Bedarfssätze für Studenten

Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und für das Studium sind durch das Gesetz (§ 13 BAföG) pauschal festgelegt. Mit der Unterkunftspauschale beträgt der monatliche Bedarfssatz für Studierende für alle Bewilligungszeiträume die ab August 2008 beginnen, für laufende Bewilligungszeiträume ab Oktober 2008

  • für Studierende, die bei Ihren Eltern wohnen, monatlich 414 €
  • für Studierende, die nicht bei Ihren Eltern wohnen, monatlich 512 €

Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen bedarfserhöhende Zuschläge gewährt werden:

  1. Mietzuschlag: Übersteigen die Mietkosten (einschließlich aller Nebenkosten) nachweislich den Betrag von 146 €, wird der Mehrbedarf, höchstens jedoch 72 € monatlich, erstattet. Der Nachweis wird durch die Vorlage der schriftlichen Mietvereinbarung geführt. Für die Berücksichtigung von Nebenkosten können weitere Unterlagen (Abrechnung mit den Energieunternehmen, Rechnung für Heizkosten, Bescheid über Müllgebühren etc.) vorgelegt werden.

  2. Versicherungszuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 50 € und 9 €. Für alle ab März 2009 beginnenden Bewilligungszeiträume erhöhen sich die Beträge auf 54 € bzw. 10 €. Der Anspruch besteht nur für Studierende, die selbst beitragspflichtig kranken- bzw. pflegeversichert sind.

Der BAföG-Höchstsatz steigt auf maximal 643 € monatlich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einkommens- und Vermögensanrechnung!

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