Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und für das
Studium sind durch das Gesetz (§ 13 BAföG) pauschal festgelegt. Mit der
Unterkunftspauschale beträgt der monatliche Bedarfssatz für Studierende für alle
Bewilligungszeiträume die ab August 2008 beginnen, für laufende
Bewilligungszeiträume ab Oktober 2008
Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen
bedarfserhöhende Zuschläge gewährt werden:
- Mietzuschlag: Übersteigen die Mietkosten (einschließlich aller
Nebenkosten) nachweislich den Betrag von 146 €, wird der Mehrbedarf, höchstens
jedoch 72 € monatlich, erstattet. Der Nachweis wird durch die Vorlage der
schriftlichen Mietvereinbarung geführt. Für die Berücksichtigung von
Nebenkosten können weitere Unterlagen (Abrechnung mit den Energieunternehmen,
Rechnung für Heizkosten, Bescheid über Müllgebühren etc.) vorgelegt
werden.
- Versicherungszuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung in
Höhe von maximal 50 € und 9 €. Für alle ab März 2009 beginnenden
Bewilligungszeiträume erhöhen sich die Beträge auf 54 € bzw. 10 €. Der
Anspruch besteht nur für Studierende, die selbst beitragspflichtig kranken-
bzw. pflegeversichert sind.
Der BAföG-Höchstsatz steigt auf maximal 643 €
monatlich.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einkommens-
und Vermögensanrechnung!
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