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Förderungsart

Die Förderung für Hochschüler wird im Normalfall zu 50% als Zuschuss und zu 50% als unverzinsliches Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 1 und 2 BAföG).

Für die Darlehensrückzahlung gilt:
  1. Die Rückzahlungsphase beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer der (zunächst begonnenen) Ausbildung.
  2. Zinslose Staatsdarlehen für Ausbildungen, die nach dem 28. Februar 2001 beginnen, sind nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,-- Euro zurückzuzahlen.
  3. Das Darlehen ist in gleichbleibenden monatlichen Raten von z.Zt. mindestens 105,-- Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die Raten sind für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe zu entrichten.
  4. Die Rückzahlung des Darlehens ist einkommensabhängig. So ist ein Darlehensnehmer zur Rückzahlung nur soweit verpflichtet, wie sein monatliches Einkommen derzeit den Betrag von 960,-- Euro übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich für den Ehegatten um 480,-- Euro und für jedes nicht in förderungsfähiger Ausbildung stehende Kind des Darlehensnehmers um 435.-- Euro soweit diese noch kein eigenes Einkommen erzielen.
Zuständigkeit / Verfahren

Das für Erlass und Einzug der Darlehen zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) übersendet nach dem Ende der Förderungshöchstdauer an Sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Bis zur Übersendung dieses Feststellungs- und Rückzahlungszeitraums kann jedoch einige Zeit (mehrere Jahre) vergehen. Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung des Familiennamens sind dem BVA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Halten Sie sich bitte daran, die Kosten der Aufenthaltsnachforschung (derzeit 25,-- €) gehen sonst zu Ihren Lasten. Bitte richten Sie weitere Fragen insbesondere zur Höhe Ihrer Darlehensschuld - soweit Sie diese nicht anhand der Ihnen vorliegenden Bescheide feststellen können - direkt unter Angabe der Förderungsnummer und Ihres Geburtsdatums online, telefonisch (0221/758-0) oder schriftlich (50728 Köln) an das BVA.

Für den Teilerlass des Darlehens gilt:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rückzahlung des zinslosen Darlehens zu einem nicht unerheblichen Teil erlassen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie schnell studiert haben oder besonders gut abgeschnitten haben.

Für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens gilt:

Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig abgelöst werden. Je nach Tilgungsart wird auf Antrag ein Nachlass zwischen 2 und 50,5 % gewährt.
Wenn Sie kurz vor Beginn der Rückzahlung vom BVA Nachricht über die Höhe des Darlehens erhalten, prüfen Sie schnell und genau nach, ob alle Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Verwenden Sie hierzu Ihre eigenen BAföG-Unterlagen, die Akte des BAföG-Amtes ist zu diesem Zeitpunkt unter Umständen bereits vernichtet.

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