
Das Elterngeld ersetzt das
bisherige Erziehungsgeld und kann für Geburten
ab 1.1.2007 beantragt werden. Das Elterngeld ist eine Familienleistung für
alle Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten eines Kindes selbst der
Betreuung widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig
sind. Weiterführende Links zum Elterngeld und Elterngeldrechner.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Nur Eltern, deren Kinder ab dem
1.1.2007 geboren sind
- Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst
betreuen und erziehen,
- die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten,
- mit
ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- ihren Wohnsitz und Aufenthaltsort in
Deutschland haben,
- Studierende, mit und ohne Unterbrechung der
Ausbildung
Kein
Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die aufgrund ihrer Ausbildung
eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen
Wie hoch ist
das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine dynamische Leistung. Der
Mindestsatz beträgt 67 % des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens
(maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der
Geburt), jedoch mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € pro Monat.
Wer vorher in Vollzeit und nach der Geburt in Teilzeit arbeitet (bis zu 30
Wochenstunden) erhält 67 % des wegfallenden Teilgehalts.
Sonderregelung für Geringverdiener: Ist das
Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000,- € monatlich, wird die
Ersatzrate von 67% auf bis zu 100 % angehoben. Für je 20,- €, die das
Einkommen unter 1.000,-€ liegt, steigt die Ersatzrate um ein Prozent. Beispiel:
Wer vor der Geburt einen Verdienst von 400,- € hat, erhält nach der Geburt des
Kindes 97 % davon als Elterngeld – also 388,- € monatlich.
Nicht als
Einkommen zählen: Kurzarbeitergeld, Stipendien, BAföG.
Das
Mutterschaftsgeld wird auf 2 Monate der Elterngeldleistung
angerechnet.
Geschwisterbonus
Wird ein weiteres
Kind geboren, wird bis zum 36. Lebensmonat des 1. Kindes zusätzlich zum
Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Der Bonus beträgt mindestens 75,- €
monatlich bzw. 10 % des Elterngeldes. Voraussetzung ist, dass mindestens
ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder 2 weitere Kinder unter sechs Jahren mit im
Haushalt leben. Beispiel: Ein Elternpaar hat ein 28 Monate altes Kind als das 2.
Kind geboren wird. Für das 1. Kind erhalten sie für 8 Monate den
Geschwisterbonus (bis zum 36. Lebensmonat) und außerdem das Elterngeld für das
2. Kind.
Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate
berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges ohne
Betrachtung, so dass sich auch dann noch die Berufstätigkeit vor der Geburt des
ersten Kindes auszahlt.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je
300,- € für jedes weitere Kind.
Das Elterngeld wird bis zum
Mindestbetrag von 300,- € pro Kind nicht als Einkommen bei ALG II;
Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag angerechnet. Elterngeld ab
300,- € pro Kind wird als Einkommen angerechnet. Das Elterngeld ist abgabenfrei
und wird nicht versteuert, es wird aber für die Bestimmung des Steuersatzes zum
Einkommen hinzugerechnet (Progressionsrelevant).
Wie lange ist
der Anspruchszeitraum?
Der Anspruchszeitraum beträgt 12 Monate; Bei Alleinerziehenden 14 Monate,
wenn sich ihr Erwerbseinkommen reduziert, sie das Sorgerecht oder das
Aufenthaltsbestimmung des Kindes haben und allein mit dem Kind
in einer Wohnung leben.
Alleinerziehenden Studierenden ohne
vorherige Erwerbstätigkeit erhalten also nur 12 Monate
Elterngeld, ebenso Studentenpaare ohne vorherige Erwerbstätigkeit, das
sie den Partnerbonus nicht nutzen können!
Das Elterngeld kann auf die
doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden, so dass der eine Elternteil dann 24
Monate halbes Elterngeld bezieht. Beide Partner können auch gleichzeitig
Elterngeld beziehen, dann reduziert sich die Zahl der Monate entsprechend.
Partnerbonus: Der Bezugszeitraum kann um 2 Monate verlängert
werden, wenn die/der PartnerIn für 2 Monate nicht mehr als 30h/Woche
erwerbstätig ist und sich bei einem der beiden Elternteile 2 Monate lang das
Einkommen verringert. Die Eltern können die Anzahl der Moantsbeträge mit
Ausnahme der 2 Partnermonate frei untereinander aufteilen.Wer vorher in Vollzeit
und nach der Geburt in Teilzeit arbeitet (bis zu 30 Wochenstunden) erhält
67 % des wegfallenden Teilgehalts.
Krankheit/Behinderung: Elternteile, für deren PartnerIn die Betreuung des
Kindes aufgrund schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung (Attest) objektiv
unmöglich ist, können für 14 Monate Elterngeld
erhalten.
Anspruchsberechtigt
sind Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile,
Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch
Verwandte dritten Grades.
Antragstellung: Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für 3 Monate gezahlt! Also am Besten gleich nach der Geburt des Kindes beantragen.