
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Er richtet sich an Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den
eigenen Lebensunterhalt aber nicht den der Kinder finanzieren könne und damit ALG II oder
Sozialgeld beantragen müssten. Dieser wird in Höhe von maximal 140,- € pro
Kind einkommensabhängig gezahlt. Die Auszahlung erfolgt seit 1.1.2008 unbefristet, bei Eltern mit geringem Einkommen. Der
Zuschuss wird laut Bundesagentur nicht gewährt, wenn das Kind Einkommen (z.B.
Unterhalt oder Halbwaisenrente) von mehr als 140,- € monatlich hat und die
Eltern oder das Kind Leistungen nach dem SGB II beziehen. Zuständig ist die
Familienkasse - weitere Informationen
sowie einen Kinderzuschlagrechner.
Bedingung ab dem
1.10.08:
1. Mindesteinkommen bei Alleinerziehenden 600,- € und bei
Familien mit Kindern 900,- € pro Monat
2. Durch den Kinderzuschlag muss die
Hilfsbedürftigkeit verhindert werden (kein ALG II)
Anmerkung der Sozialberatung: Studierende fallen häufig
wegen zu geringen Einkommen aus dieser Fördermöglichkeit heraus bzw. führen
Unterhaltszahlungen an das Kind dazu, dass das Einkommen des Kindes die 140,- €
Grenze erreicht.
zuständig für Konstanz:
Familienkasse Villingen-Schwenningen
Lantwattenstr. 2
78050
VS-Villingen
Tel 07721/ 209 268;
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