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Aktuelles aus Soziales und Beratung

KfW-Studienkredit:
Seit dem 1. April 06 können Anträge online von der KfW-Förderbank abgerufen werden. Der Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Der monatliche Förderbetrag liegt zwischen 100 und 650 € i.d.R. bis zum 10 Fachsemester. Genaue Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank . Beratung und Vertrieb des Studienkredits ist über das Service Center von Seezeit möglich.
Zu unterscheiden gilt der bereits seit 2001 bestehende Bildungskredit für Studierende. Die Förderdauer ist in der Regel bis zum 12. Studiensemester  maximal 24 Monate a 300 € Raten nach der Zwischenprüfung möglich (max. 7.200 €). Anträge sind direkt beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.

Chancengleichheit in Prüfungen fürStudierende und Schüler mit Behinderungen oder dauerhaften Erkrankungen
Kolloquium zum Bildungsrecht am 23.6.08 in R513 von 18-20 Uhr:
Referenten sind
Frau cant. iur. Schott über den rechtlichen Rahmen zur Chancengleichheit im Bezug auf Art. 3 GG und das SGB
Frau Piper, Sozialberatung von Seezeit Studentenwerk Bodensee und Behindertenbeauftragte für Studierende der Uni Konstanz, Thema: Nachteilausgleiche im Studium bei chronischer Krankheit oder Behinderung - Situation vor Ort
Frau Johanna Zier, Rechtsanwältin für Sozialrecht, Chancengleichheit im schulischen Alltag - Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
Frau Höinghaus und Frau Lienhart vom Bundes- und Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie, Thema: "Schulrechtliche Regelungen für Legastheniker und Dyskalkuliker - Problematik der schulischen Anerkennung, Förderung und Schutzmaßnahmen."


Änderung der Altersgrenze beim Kindergeld:
Reduktion von 27 auf 25 Jahre: Nach dem "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007" ( Drucksache 16/1545), soll die Berücksichtigung volljähriger Kinder in Ausbildung beim Kindergeld (Kinderfreibetrag) nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gelten. Das Gesetz tritt ab Kalenderjahr 2007 in Kraft, wobei aber eine Übergangsregelungen für Kinder eingebaut wurde (Artikel 1 Nr. 19 d und Artikel 3 Nr. 3 des Gesetzentwurfs):  Wer im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendet, für den kann bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden. Wer im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet, für den kann weiterhin bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden. Besondere Auswirkungen hat diese Änderung auf die Kinder von Beamten, denn die Beihilfe und bestimmte Besoldungszuschläge hängen an der Kindergeldberechtigung. Weil diese Kinder bei Beginn des Studiums auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichtet haben, bleibt während der Studienphase nur der Weg in die private Krankenversicherung.

Antrag auf Gebührenbefreiung der GEZ:
Den Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ muss jedes Jahr neu beantragt werden. Eine Befreiung wird erteilt, wenn das Einkommen die maßgebliche Grenze nicht überschreitet und der/die Studierende monatlich nicht mehr als 430,25 € zur Verfügung hat. Als Einkommen gilt das zur Verfügung stehende Geld. Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen abgezogen werden. Bei einem Vermögen über 2556,47 € wird der Antrag abgelehnt.

Sprechstunden der Psychotherapeutischen Beratungsstelle:
Mo & Fr 11:00 -12:00 Uhr sowie Mi 15:00 - 16:00 Uhr gibt es die Möglichkeit, persönlich oder telefonisch ein Erstgespräch zu vereinbaren. Ihr findet uns an der Uni auf Ebene K3, Zi 313-315 .In der HTWG gibt es während der Vorlesungszeiten (ab 10.10.07) die zusätzliche Möglichkeit, in Bau E im Sportbüro am Mi 17:00 bis 18:00 Uhr vorbeizukommen um einen Termin zu vereinbaren oder Kontakt aufzunehmen.

Online-Beratung der PBS: Auch Einzelchat möglich
Seit dem 09. Januar 2006 können Sie von jedem PC der Welt aus eine webbasierte Mailanfrage an uns zu Ihrem individuellen Problem stellen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie auch hier studieren. Ihre Daten sind geschützt und nur von Ihnen einzusehen! Dank moderner Technik von "beranet" , unserem Anbieter für virtuelle Beratungsplattformen.
Und ab Mai 2006: Synchron chatten mit dem Berater im virtuellen Sprechzimmer!  Hier geht's zur Online-Beratung ...

Tipps und Infos zum Studium - PBS
Unter Info und Materialien finden Sie unsere Tipps zur besseren Bewältigung von Lernstoff und Prüfung. Weitere Hilfen gerne vorort!

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