
KfW-Studienkredit:
Seit dem 1. April 06 können Anträge online von der
KfW-Förderbank abgerufen werden. Der Studienkredit dient ausschließlich der
Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Der monatliche
Förderbetrag liegt zwischen 100 und 650 € i.d.R. bis zum 10 Fachsemester. Genaue
Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank . Beratung und Vertrieb des
Studienkredits ist über das Service Center von Seezeit möglich.
Zu unterscheiden gilt der bereits
seit 2001 bestehende Bildungskredit
für Studierende. Die
Förderdauer ist in der Regel bis zum 12. Studiensemester maximal 24 Monate
a 300 € Raten nach der Zwischenprüfung möglich (max. 7.200 €). Anträge sind
direkt beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.
Chancengleichheit in Prüfungen fürStudierende und Schüler mit
Behinderungen oder dauerhaften Erkrankungen
Kolloquium zum
Bildungsrecht am 23.6.08 in R513 von 18-20 Uhr: Referenten
sind
Frau cant. iur. Schott über den rechtlichen Rahmen zur
Chancengleichheit im Bezug auf Art. 3 GG und das SGB
Frau
Piper, Sozialberatung von Seezeit Studentenwerk Bodensee und
Behindertenbeauftragte für Studierende der Uni Konstanz, Thema:
Nachteilausgleiche im Studium bei chronischer Krankheit oder Behinderung -
Situation vor Ort
Frau Johanna
Zier, Rechtsanwältin für Sozialrecht, Chancengleichheit im schulischen Alltag -
Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
Frau Höinghaus und Frau
Lienhart vom Bundes- und Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie, Thema:
"Schulrechtliche Regelungen für Legastheniker und Dyskalkuliker - Problematik
der schulischen Anerkennung, Förderung und
Schutzmaßnahmen."
Änderung der Altersgrenze beim
Kindergeld:
Reduktion von 27 auf 25 Jahre: Nach dem "Entwurf eines
Steueränderungsgesetzes 2007" ( Drucksache 16/1545), soll die Berücksichtigung
volljähriger Kinder in Ausbildung beim Kindergeld (Kinderfreibetrag) nur noch
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gelten. Das Gesetz tritt ab Kalenderjahr
2007 in Kraft, wobei aber eine Übergangsregelungen für Kinder eingebaut wurde
(Artikel 1 Nr. 19 d und Artikel 3 Nr. 3 des Gesetzentwurfs): Wer im Jahr
2006 das 24. Lebensjahr vollendet, für den kann bis zur Vollendung des 26.
Lebensjahres Kindergeld bezogen werden. Wer im Jahr 2006 das 25. oder 26.
Lebensjahr vollendet, für den kann weiterhin bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres Kindergeld bezogen werden. Besondere Auswirkungen hat diese
Änderung auf die Kinder von Beamten, denn die Beihilfe und bestimmte
Besoldungszuschläge hängen an der Kindergeldberechtigung. Weil diese Kinder bei
Beginn des Studiums auf die gesetzliche Krankenversicherung verzichtet haben,
bleibt während der Studienphase nur der Weg in die private
Krankenversicherung.
Antrag auf Gebührenbefreiung der
GEZ:
Den Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ muss jedes
Jahr neu beantragt werden. Eine Befreiung wird erteilt, wenn das Einkommen die
maßgebliche Grenze nicht überschreitet und der/die Studierende monatlich nicht
mehr als 430,25 € zur Verfügung hat. Als Einkommen gilt das zur Verfügung
stehende Geld. Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen abgezogen werden.
Bei einem Vermögen über 2556,47 € wird der Antrag abgelehnt.
Sprechstunden der Psychotherapeutischen
Beratungsstelle:
Mo
& Fr 11:00 -12:00 Uhr sowie Mi 15:00 - 16:00 Uhr gibt es die Möglichkeit,
persönlich oder telefonisch ein Erstgespräch zu vereinbaren. Ihr findet uns
an der Uni auf Ebene K3, Zi 313-315 .In der HTWG gibt es während der
Vorlesungszeiten (ab 10.10.07)
die zusätzliche Möglichkeit, in Bau E im Sportbüro
am Mi 17:00 bis 18:00 Uhr vorbeizukommen um einen Termin zu vereinbaren oder
Kontakt aufzunehmen.
Online-Beratung der PBS:
Auch Einzelchat möglich
Seit dem 09. Januar 2006 können Sie von jedem PC der Welt
aus eine webbasierte Mailanfrage an uns zu Ihrem individuellen Problem stellen.
Das setzt natürlich voraus, dass Sie auch hier studieren. Ihre Daten sind
geschützt und nur von Ihnen einzusehen! Dank moderner Technik von "beranet" ,
unserem Anbieter für virtuelle Beratungsplattformen.
Und ab Mai 2006: Synchron chatten mit
dem Berater im virtuellen Sprechzimmer! Hier geht's zur Online-Beratung
...
Tipps und Infos zum Studium - PBS
Unter Info und Materialien
finden Sie unsere Tipps zur besseren Bewältigung von Lernstoff und
Prüfung. Weitere Hilfen gerne vorort!
Sozialerhebung
Ein Drittel der Studierenden am Bodensee jobbt neben dem
Studium
Der Küchenchef empfiehlt:
Den aktuellen Speiseplan der Menseria gibt's hier
...
KfW-Studienkredit:
Beratung und Antragsannahme: in Konstanz im Service
Center, Mo. bis Do. von 9:00 bis 15:30 Uhr bzw. Fr. bis 14:30
Uhr und in Weingarten zu Beginn des Sommersemesters!
Studieren mit Kind:
Unsere Kindertages-
stätte in Konstanz und die Kinderkrippe in
Weingarten
Tagungsraum auf K7
Mieten Sie unseren Tagungsraum für Ihre
Veranstaltung