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Frei werdende Zimmer in allen Wohnanlagen werden grundsätzlich direkt durch unsere Abteilung "Studentisches Wohnen" vergeben.Eine Liste mit freien Zimmern in Wohngemeinschaften in Konstanz - sobald Wohnraum verfügbar - finden Sie als Download rechts in unserer News-Spalte.
Bei diesen Zimmern empfehlen wir Ihnen, parallel zu unserem Vergabeverfahren selber auch aktiv zu werden und sich bei den Wohngemeinschaften als neue(r) MitbewohnerIn vorzustellen.
Ein Vorschlag der Wohngemeinschaften in Punkto Nachmieter ist für uns nicht zwingend bindend, aber dennoch ein Hinweis, der Beachtung findet.
Die Zustimmung unserer Abteilung "Studentisches Wohnen" bleibt unabhängig davon zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages.Um die Zusage für ein Zimmer zu erhalten benötigen Sie die Wohnanlagenberechtigung, d.h. Sie müssen sich bei uns fristgerecht beworben und Aufnahme in unsere Warteliste gefunden haben.
Für die Wohnanlagenberechtigung müssen folgende Punkte gegeben sein.Immatrikulation:
Sie müssen bei einer der Hochschulen an den von uns betreuten Studienstandorten eingeschrieben sein bzw. vorhaben, sich an einer dieser Hochschulen einzuschreiben:
Universität Konstanz HTWG Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Konstanz Pädagogische Hochschule Weingarten HRW Hochschule Ravensburg-Weingarten, Weingarten Berufsakademie Ravensburg
Die Immatrikulationsbescheinigung benötigen wir erst bei Zustandekommen eines Vertrages (bei Vertragsunterschrift). Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung für ein Wohnanlagen-Zimmer ist noch keine Studienplatz-Bescheinigung oder der Nachweis über eine Studienplatz-Bewerbung vonnöten. Eine Wohnanlagenbewerbung ist unverbindlich und kann jederzeit (solange noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist) zurück genommen werden. Eine kurze Info per Mail an Seezeit genügt hierzu.
Wohnanlagentaugliches Lebensalter:
Die Mehrzahl unserer Bettplätze sind Zimmer in Wohngemeinschaften. Wir sind deshalb darauf bedacht, unter den Bewohnern ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen, was bei zu großen Altersunterschieden zwischen den Bewohner einer Wohngemeinschaft gemäß unserer Erfahrungen schnell zu Problemen führen kann. Sie sollten daher ein adäquates Lebensalter haben. Aus den dargestellten Gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Bewerber ab Vollendung des 30. Lebensjahres nur in Ausnahmefällen aufnehmen können.
Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Bewerbungen können in folgenden Zeiträumen abgegeben werden:
für Wintersemester (Zimmer ab dem 01.08./01.09./01.10.):
jeweils vom 01.04. bis zum 15.07.
für Sommersemester (Zimmer ab dem 01.02./01.03./01.04.):
jeweils vom 01.10. bis zum 15.01.Über das Online-Bewerbungs-Portal werden Ihre Anfragen zeitlich richtig einsortiert. Folgen Sie einfach den Hinweisen auf den Anmeldeseiten.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine automatisch generierte Email aus unserem Bewerber-System, in der abgefragt wird, ob Sie Ihr Interesse und Ihre Nachfrage nach einem Zimmer in unseren Wohnanlagen weiterhin aufrechterhalten wollen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Stichwort Online-Anmeldeverfahren unten auf dieser Seite.
Zeitlicher Ablauf des Belegungsverfahrens (Zimmervergabe):
Wintersemester:
Das Belegungsverfahren zum Wintersemester für Zimmer ab dem 01.08./01.09./01.10. beginnt in der Regel Vergabe der Studienplätze durch die Hochschulen und die ZVS. Für Konstanz und Weingarten bedeutet dies erfahrungsgemäß bisher einen Vergabebeginn nicht vor Ende Juli. Für Wohnanlagen-Zimmer in Ravensburg beginnt das Verfahren in der Regel bereits zu einem früheren Zeitpunkt, da für Bewerber auf Studienplätze an der Berufsakademie bereits vorab Zusagen erteilt werden.
Sommersemester:
Das Belegungsverfahren zum Sommersemester für Zimmer ab dem 01.02./01.03./01.04. erfolgt im Ablauf analog und startet entsprechend ebenfalls erst nach der Zuteilung der Studienplätze; in der Regel erst ab Ende Januar.Nach dem Beginn des Belegungsverfahrens setzen wir uns mit Ihnen gemäß der geschilderten Zeitabläufe und unter Berücksichtigung der Angaben in Ihrem Aufnahme-(Bewerber-)Antrag in Verbindung oder lassen Ihnen bei völliger Übereinstimmung mit Ihren Prämissen zu Vertragsbeginn und Wohnanlage auch direkt ein Zimmerangebot per Post oder Email zukommen.
Umfassende Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allg. Mietbedingungen. Den Link finden Sie unter dem gleichnamigen Stichwort in dieser Liste.
Nachfolgend haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten und am häufigsten nachgefragten Aspekte kurz zusammengefasst.
Die Mindestlaufzeit für Mietverträge beträgt ein Semester (ein halbes Jahr) gemäß der Semestereinteilung.
Grundsätzliche Einteilung:
01.04. - 30.09. für das Sommersemester
01.10. - 31.03. für das Winstersemester.Für Studierende der Fachhochschulen (HTWG in Konstanz und HRW in Weingarten) werden abweichend davon im Rahmen unserer Möglichkeiten (freie Zimmer) passende Vertragslaufzeiten analog des Semesterablaufs ermöglicht.
Die Regelwohnzeit beträgt bis zu 3 Jahre (6 Semester). Jeder Mieter hat die Möglichkeit, über die Regelwohnzeit hinaus eine Verlängerung unter Wahrung der vorgegebenen Fristen zu beantragen. Die Bewilligung ist u.a. abhängig von der Belegungssituation sowie vom zurückliegenden Verhalten des Antragstellers und liegt im Ermessen unserer Sachbearbeiter.
Befristete Mietverträge / Kündigungsmöglichkeiten:
Unsere Mietverträge sind immer befristete Kontrakte. Dies tangiert u.a. die Möglichkeiten der Kündigung. Die Verträge laufen grundsätzlich so lange wie vereinbart. Eine Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gemäß den Bestimmungen im BGB mit einer jederzeitigen Kündigung zum Monatsende unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten besteht nicht.
Gemäß unserer Allg. Mietbedingungen haben unsere MieterInnen unabhängig von der vereinbarten Laufzeit des Vertrages die Option, den Vertrag zu jedem Semesterende (31.03. oder 30.09. eines jeden Jahres) unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum anvisierten Vertragsende zu kündigen;
siehe hierzu auch Punkt 10 unserer Allg. Mietbedingungen
Interims-Vermietung (Überlassung des Wohnraums an Dritte)
im Allgemeinen und speziell für BA-System Ravensburg:
Allgemein für Konstanz und Weingarten:
Bei einer kurz- und mittelfristigen Abwesenheit (bis max. 6 Monate) sind unsere (Haupt-)MieterInnen berechtigt, Ihren Wohnraum Dritten zu überlassen (bei Seezeit Interimsvermietung genannt, siehe auch Punkt 9 unserer Allg. Mietbedingungen). Dies muss jedoch unserer Wohnraumverwaltung gegenüber angezeigt werden. Bitte machen Sie vom Formular Interims-Mietvertrag Gebrauch.
Bei einer längerfristigen Abwesenheit befürworten wir die Kündigung, sodass das Zimmer an einen anderen Bewerber in Hauptmiete vergeben werden kann.speziell für Ravensburg (Besonderheit BA-System)
Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen, Hauptmieter und Interimsmieter (Untermieter)
Dies betrifft nur die Wohnanlagen Weingartshof, Tettnanger Str. und Seestraße.Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Anmietung eines Zimmers in unseren Wohnanlagen.
Als Hauptmieter schließt man einen Vertrag direkt mit Seezeit Studentenwerk Bodensee ab. Das gemietete Zimmer steht dann für die vereinbarte Laufzeit als Wohnraum zur Verfügung. In der Zeit der eigenen Abwesenheit des Hauptmieters (Praxisphase im Ausbildungsbetrieb) ist es diesem jedoch gestattet, das gemietete Zimmer an einen Studierenden unterzuvermieten. Dies wird bei Seezeit Interimsvermietung genannt. Eine solche Weitervermietung bedarf allerdings der Anzeige bei Seezeit. Die Untervermietung ist mit dem entsprechenden Formular (für Ravensburg/Weingarten) bei Seezeit anzumelden.
Wenn Sie diese Variante bevorzugen, dann möchten wir Sie bitten, sich direkt bei uns über unser Online-Bewerbungs-Portal unten auf dieser Seite zu bewerben.
Aus dem Geschilderten ergibt sich die zweite Möglichkeit der Anmietung, nämlich Interimsmieter (Untermieter) eines Hauptmieters zu werden. Man "teilt" sich quasi das Zimmer gemäß der Vorlesungsphasen (A- und B-Phase).
Seezeit übernimmt keine Vermittlung dieser Interimsvermietung. Dies erfolgt in Eigenregie durch die Studierenden. Die Angebote zur Untervermietung finden sich zumeist auf den diversen Online-Zimmerbörsen.Für die Anmietung eines Zimmers in Untermiete ist keine Bewerbung bei Seezeit notwendig.
Studierende der A- und B-Phase sind gleichberechtigt bei der Vergabe der Zimmer. Die Entscheidung für Haupt- oder Untermiete bleibt in ersten Linie jedem Studierenden selbst überlassen.
Die Mieten für die Zimmer in unseren Wohnanlagen umfassen grundsätzlich alle anfallenden Wohnkosten: Kaltmiete, sämtliche Nebenkosten, alle Verbräuche pauschal (Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren), Ausnahme: Wohnanlage Petershauser Briel (siehe Beschreibung der Wohnanlage)
In den folgenden Wohnanlagen ist auch die Internet-Nutzung bereits in der Miete: Sonnenbühl West I + II, Sonnenbühl Ost, Paradies, Jan-Hus-Haus, Europahaus, Bücklestraße, Schürmann-Hoster-Weg, Tettnanger Str., Lazarettstraße (siehe Beschreibung der Wohnanlagen).
Ab August 2008 beträgt die Kaution für Einzelzimmer 400,- EUR und für Doppelzimmer 800,- EUR.
Die Zahlung der Kaution erfolgt gemäß der Einzugsermächtigung per Bankeinzug in der Mitte des ersten Mietmonats.
Die Auszahlung erfolgt im Regelfall ca. 2 Wochen nach Vertragsablauf.
Diese sind wie erwähnt bereits in der Miete enthalten. Erwähnen Sie diesen Aspekt bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, damit Sie keinen gesonderten Müllgebührenbescheid erhalten (siehe Komplett-Miete).
Verwaltungskostenpauschale (VKP):
Seezeit Studentenwerk Bodensee ist gehalten, für den Abschluss eines Mietvertrages eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von EUR 50,- zu erheben.
Allgemeine Mietbedingungen und weitere Dokumente:
Aus den Allg. Mietbedingungen sind weitere Informationen bezüglich der Mietvertragskonditionen zu entnehmen.
Weitere Dokumente wie z.B. die Gebührenordnung finden Sie auf unserer Seite Formulare und Downloads
Da die Wohnanlagen in der Regel durchgängig belegt sind, bieten wir keine offiziellen, durch uns organisierten Besichtigungstermine für die einzelnen Wohnanlagen an. Da bei uns laufend Bewerbungen und Anfragen eintreffen, würde eine ständige Nachfrage nach Besichtigungen entstehen, die von uns administrativ nicht mehr zu bewältigen wäre und die wir auch unseren Mietern nicht zumuten möchten.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise: Fahren Sie zu unseren Wohnanlagen und erkunden Sie diese selber. Die Außenanlagen und Allgemeinbereiche sind frei zugänglich. Um einen Eindruck von Innenbereichen zu bekommen, klingeln Sie einfach an einer Wohnung und bitten Sie die dort wohnenden Studierenden um die Möglichkeit einer kurzen Besichtigung. Unter jungen Leuten ist dies viel leichter und unkomplizierter zu handhaben als wenn wir als Betreiber dort offizielle Besichtigungstermine ansetzen.
stehen auf allen Wohnanlagen bereit, Nutzung in der Regel gegen Gebühr, Waschkarten sind beim Hausmeister erhältlich.
Umgekehrt ist der Betrieb eigener Waschmaschinen/Trockner und ähnlicher großer Haushaltsgeräte wie zB auch Kühlschränke den MieterInnen nicht gestattet; dies auch vor dem Hintergrund der Komplettmiete und der Pauschalen für den Strom- und Wasserverbrauch (siehe auch Punkt 7.1 der Allg. Mietbedingungen).
Die möblierten Zimmer in unseren Wohnanlagen sind in der Regel mit einer Basismöblierung (Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl) ausgestattet.
Details zur Beschaffung der Möblierung können aus einigen Wohnanlagen-Beschreibungen (Fotogalerien) entnommen werden.
Weitergehende Fragen, Ansprechpartner:
Allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an:
studentisches.wohnen@seezeit.comFür die Beantwortung weitergehender spezifischer Fragen zu den einzelnen Wohnanlagen stehen Ihnen die zuständigen SachbearbeiterInnen gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner - Service Team Studentisches Wohnen
Wir bitten um Verständnis, dass während der Bürosprechzeiten keine (!) Telefonate angenommen werden können. Während dieser Zeiten sind unsere SachbearbeiterInnen in Kundengesprächen.
Wir möchten Sie bitten, möglichst viele Angelegenheiten per Mail oder per Anruf zu regeln. Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch wünschen, so haben Sie die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten vorbeizukommen.
Sie finden uns in Konstanz, an der Universität, Gebäude K, Ebene 3.
Frau Jurytko 07531 / 88 - 39 51 Herr Wild 07531 / 88 - 39 52 Frau Noe 07531 / 88 - 39 81 Sprechzeiten
Montag und Mittwoch 10.00 - 11.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.00 - 14.00 Uhr Wohnanlagen Sonnenbühl West II
Sonnenbühl West I
Sonnenbühl Ost
Paradies
Europahaus
Schürmann-Hoster-Weg
Jungerhalde
Jan-Hus-Haus
Petershauser Straße
Petershauser Briel
Sonnenbühlstraße 38/40
Bücklestr. 76Frau Engel 07531 / 88 - 3957 Sprechzeiten Montag bis Freitag
nur telefonisch
Keine Bürozeiten in Ravensburg-WeingartenWohnanlagen Lazarettstraße (Weingarten)
Seestraße (Ravensburg)
Tettnanger Straße (Ravensburg)
Weingartshof (Ravensburg)
Sollten Sie Interesse an einen Zimmer haben, dann nutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeportal.
Sie können dort Ihre persönlichen Angaben direkt eintragen. Auch das Hochladen eines Passbildes wird direkt möglich sein. Beachten Sie bitte die Hinweise im Online-Portal, die Sie durch das Verfahren begleiten.
Die Warteliste, in die Sie sich mit Ihrer Bewerbung eintragen, ist aktiv gesteuert. Sie erhalten nach einer elektronischen Eingangsbestätigung in regelmäßigen Abständen weitere Emails mit der Aufforderung, Ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten, sollten Sie weiterhin Interesse an einer Zimmervergabe haben. Wir sind so in der Lage, allen aktuellen aktiven Wohnungssuchenden schneller und direkter gemäß unserer Verfügbarkeiten ein Zimmer zu offerieren.
Link zum Online-Anmelde-Portal
Umzüge & Kaution
Nachträgliche Erhöhung der Kaution auf 400,- EUR
Verlängerungsanträge
Fristablauf 15. Dez. 2008