Das Studi-Ticket ermöglicht allen immatrikulierten Studierenden am Bodensee eine vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Zeitraum eines Semesters. (Es wird ein gültiger Studierendenausweis benötigt.) Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen über die verschiedenen Tickets, Gültigkeitsbereiche und Verkaufsstellen unter seezeit.com/studiticket
Mit der ISIC (International Student Identity Card) können sich Studierende international ausweisen und gleichzeitig weltweit Geld sparen. Wer die Karte bei teilnehmenden Einrichtungen und Unternehmen vorlegt, erhält attraktive Vergünstigungen. Die ISIC kostet 15 Euro und ist jeweils zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Anmeldung
Melden Sie sich in Konstanz im Seezeit Service Center an. Bitte bringen Sie folgende Dinge mit: Passbild; aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis; Personalausweis, Reisepass oder Führerschein und 15 Euro in bar.
Außerdem erhalten Sie den ISIC auch beim AStA der HTWG Konstanz, dem AStA der HS Ravensburg-Weingarten und dem AStA der PH Weingarten. Alternativ können Sie die ISIC auch online beantragen.
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Personen, die Sozialleistungen beziehen, können sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen. Dies gilt zum Beispiel für BAföG-Empfänger/innen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Die Antragsformulare sind im Internet erhältlich oder können im Seezeit Service Center abgeholt werden. Dem Antrag muss die beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beigefügt werden. Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, muss darüber hinaus auch noch die Namen seiner Mitbewohner/innen mitteilen.
Achtung: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des BAföG Bescheids. Innerhalb von zwei Monaten muss der Befreiungsantrag mit Bescheid eingereicht werden. Geht der Antrag nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk.
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Der Konstanzer Sozial- und Pflegefamilienpass ermöglicht Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld verschiedene Rabatte bei städtischen Einrichtungen. Den Sozialpass können auch Bürger beantragen, deren Haushalte Wohngeld erhalten oder den Kinderzuschlag.
Aktuelle Vergünstigungen mit dem Sozialpass:
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Der Telekom-Sozialtarif orientiert sich an den Bedingungen zur Befreiung des Rundfunkbeitrags. Neben dem ausgefüllten Antrag muss eine Kopie der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung und/oder eine Kopie des BAföG-Bescheides beigefügt werden. Sie können den Antrag kann online angefordern.
Der Sozialtarif wird gewährt, wenn Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind und/oder Anspruch auf BAföG haben. Es ist besser, zuerst den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu stellen und dann den Sozialtarif zu beantragen.
Vorsicht ist bei WGs geboten - i.d.R. muss man alleiniger Anschlussinhaber sein, um den Sozialtarif problemlos zu erhalten.
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Um eine öffentlich geförderte Sozialwohnung zu bekommen, ist der Wohnberechtigungsschein erforderlich. Wie andere einkommensschwache Gruppen, haben studierende Eltern das Recht einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit ausstellen zu lassen. Für die Antragsstellung sind Personalausweis und Einkommensnachweise erforderlich.
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Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen können, können sich den Solidarbeitrag für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Der formlose Antrag muss spätestens am Tag vor Semesterbeginn im Service Center gestellt werden, siehe § 4 Abs. 2 Beitragsordnung.