Studierendenwerksbeitrag

Jeder Studierende entrichtet zur Immatrikulation und zu Beginn eines jeden Semesters eine bestimmte Gebühr an seine Hochschule. Diese setzt sich zusammen aus Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag und Studierendenwerksbeitrag.

Der Studierendenwerksbeitrag ist ein Baustein, aus dem sich das Studierendenwerk finanziert:

 

Der Verwaltungsrat von Seezeit, dem auch vier studentische Vertreter/-innen angehören, erörtert und genehmigt den Wirtschaftsplan des Studierendenwerks, in dem auch der Studierendenwerksbeitrag festgesetzt ist. Er fließt zum Beispiel in die kostenfreie Sozial- und die psychotherapeutische Beratung oder die vergünstigten Mensa-Menüs "Seezeit-Teller", "KombinierBar" und "hin&weg" ein.

 

Teil des Studierendenwerksbeitrags ist auch der sogenannte Solidarbeitrag für das Semesterticket. Die Idee dahinter ist, dass alle Studierenden einen geringen Betrag entrichten, der das Semesterticket mitfinanziert. Dadurch können die Verkehrsbetriebe die Semestertickets zu günstigen Preisen anbieten. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket ist ein durchlaufender Posten. Das heißt, Seezeit gibt diesen Betrag vollständig an die jeweiligen Verkehrsbetriebe weiter.

 

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Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Rückerstattung des Solidarbeitrags fürs Semesterticket